
Die Gefahr der Benachteiligung von Lebenspartnerschaften aufgrund der sexuellen Orientierung sei nicht gebannt, warnt der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.
"Es ist dem Gesetzgeber grundsätzlich (...) nicht verwehrt, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen", sagte Papier in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur. "Allerdings müssen für damit verbundene Benachteiligungen nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften umso gewichtigere Sachgründe vorliegen, je größer die Gefahr ist, dass an Persönlichkeitsmerkmale der sexuellen Orientierung angeknüpft wird." Derart gewichtige Gründe sind vom Bundesverfassungsgericht etwa bei der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der Hinterbliebenenversorgung verneint worden.
Eine Privilegierung der Ehe gegenüber anderen Lebensweisen sei nur dann legitimiert, wenn die Partner eine Ehe eingehen könnten, sagte Papier – was bei schwulen und lesbischen Paaren nun mal nicht der Fall ist.
"Nun ist der Gesetzgeber in der Pflicht, sämtliche Ungleichbehandlungen zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu beseitigen", begrüßte der Grünen-Abgeordnete Volker Beck die deutlichen Worte des Verfassungsgerichtspräsidenten. "Dies gilt insbesondere für das Recht des öffentlichen Dienstes, des Einkommenssteuerrecht, des Erbschaftssteuerrecht, das Ausländer- und Aufenthaltsrecht, das Gewerberecht, der Ausbildungsförderung sowie bei diversen öffentlichen Leistungen und Gebühren."
Hans-Jürgen Papier ist seit Februar 1998 Richter am Bundesverfassungsgericht und seit 2002 dessen Präsident. Mit der bevorstehenden Ernennung eines neuen Richters durch Bundespräsident Horst Köhler scheidet Papier nach zwölf Jahren aus. (cw)
Siehe auch:
> "Großer Sieg in Karlsruhe" (22.10.09)
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