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  • 07. Dezember 2010 44 2 Min.

Mit den Test will Tschechien herausfinden, ob Asylbewerber wirklich schwul sind. (Bild: EU-Kommission)

Ausländer, die wegen Homosexualität in Tschechien Asyl beantragt haben, müssen sich einem Test unterziehen, in dem ihre Reaktionen auf heterosexuelle Pornografie getestet werden.

Die EU-Agentur für Grundrechte hat in einem neuen Bericht über die Lage von Schwulen und Lesben in der EU Tschechien für die Anwendung von phallografischen Tests kritisiert. Bei diesen Tests wird ein Messgerät am Penis des Asylbewerbers befestigt, der unter anderem die Anschwellung und Härte des Geschlechtsorgans misst.

Nach Angaben des tschechischen Innenministeriums ist dieser Test notwendig, wenn es bei der Befragung des Asylbewerbers zu Ungereimtheiten kommt. Der Ausländer darf den Test zwar verweigern, allerdings könnte sich das negativ auf seinen Asylantrag auswirken. In sieben Ländern der Erde droht Schwulen die Todesstrafe, mehr als 80 weitere Staaten ahnden Homosexualität mit Geld- oder Gefängnisstrafen.

Verstoß gegen Menschenrechtskonvention

Die EU kritisiert, dass der Test "kaum mit bestehenden Menschenrechtsstandards" in Einklang zu bringen sei. Die Praxis könne etwa gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegte Folterverbot verstoßen. Gerade Bewerber, die in ihrem Heimatland misshandelt worden sind, könnten durch eine so erniedrigende Behandlung weiter traumatisiert werden. Außerdem sei nicht sicher, ob der Test zuverlässige Ergebnisse liefern könne. So sei er etwa sinnlos, wenn der Asylbewerber bisexuell ist.

Die Fälle von Phallografie in Tschechien wurden bekannt, weil ein iranischer Asylbewerber bei einem Asylverfahren in Schleswig-Holstein darüber berichtete. Daraufhin bestätigte die tschechische Regierung diese Praxis nach einer Anfrage der Grundrechteagentur.

Die Phallografie wurde in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts vom tschechischen Wissenschaftler Kurt Freund entwickelt. Damit sollten Männer getestet werden, die bei ihrer Musterung erklärten, sie seien homosexuell - und damit nach damaligen Gesetzen nicht wehrtauglich.

Die Agentur hat in ihrem Bericht weitere Bürgerrechtsverletzungen gegen sexuelle Minderheiten berichtet. Insbesondere Transsexuelle würde gegängelt, weil sie ihr Geschlecht in Dokumenten oft erst nach einer Scheidung oder operativen Eingriffen ändern könnten. "Während es einige ermutigende Entwicklungen hin zu einem besseren Schutz der Rechte von Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen in vielen Mitgliedsstaaten gibt, hat sich in anderen nichts verändert seit unserem letzten Bericht 2008. Manchmal gab es sogar Rückschläge", so das Fazit der EU-Behörde. (dk)

#1 FinalmSposatoEhemaliges Profil
  • 07.12.2010, 13:00h

  • Wie koennen die Tschechen auf eine so hirnverbrannte Idee kommen? Klar, wer wuerde nicht gerne den \"Haertegrad\" kontrollieren, geile Idee, sowas sollte aber unbedingt, das was es ist, naemlich eine Wichs-Phantasie, bleiben! Zudem sind solche \"Tests\" nicht aussagekräftig. Würde der Durchschnittsheteto mit Schwulenpornos \"gefoltert\", gingen da sicher 8o% als schwul durch! Als Jugendlicher habe ich auch zu Heten-Pornos gewichst, weil Vater kein Gay-Porno hatte. Hab mich halt auf die Darsteller und deren Schwänze konzentriert! Und ich bin trotzdem 100% schwul!
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#2 MinkAnonym
  • 07.12.2010, 13:01h

  • Das ist doch eine schlechte PresseEnte!?
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#3 Opium f.d. VolkAnonym
  • 07.12.2010, 13:11h
  • Liebe queer-Redaktion, 1. April kommt noch!
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