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  • 21. März 2012 28 3 Min.

"Kein Mensch ist illegal" - Andauernder Protest gegen die Praxis der Abschiebung (Bild: Metro Centric / flickr / by 2.0)

Trotz Eingetragener Lebenspartnerschaft in Deutschland und drohender Verfolgung in Kamerun lehnt die Ausländerbehörde in Elbe-Elster in Brandenburg die Aufenthaltserlaubnis von Rodrigue K. ab.

Der junge Mann war 2010 aus Kamerun geflohen, nachdem er mit seinem damaliger Partner von der Polizei "auf frischer Tat ertappt", verprügelt und verhaftet worden war. Nach der Freilassung sei er darüber hinaus von seiner Familie verstoßen worden, berichtet die Berliner Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen.

Rodrigue stellte in Deutschland einen Asylantrag, der Anfang 2011 abgelehnt wurde - es gebe Zweifel an der Homosexualität des Mannes. Sein Anwalt legte gegen die Entscheidung Klage ein, zog diese aber wieder zurück, nachdem sein Mandant eine Lebenspartnerschaft mit einem Studenten einging. Stattdessen beantragte er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 des Aufenthaltsgesetzes, der den Familiennachzug regelt.

Behörde: Schwul sein, nicht leben

Den Antrag lehnte die Ausländerbehörde Elbe-Elster im letzten November ab, da es einen "unanfechtbar abgelehnten" Asylantrag gebe. Auch gebe es kein Recht auf Aufenthalt, da der Mann auf Sozialleistungen angewiesen sei. Rodrigue liegt nach Angaben der Beratungsstelle ein Arbeitsangebot vor, das er aber aufgrund seines Status derzeit nicht annehmen könne. Als Verpartnerter hätte er das Recht zur Arbeit.

Die Behörde sieht, unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgericht Münster, kein Problem in der angedrohten Abschiebung: "Auch wenn Homosexualität in Kamerun mit Gefängnis zwischen 6 Monaten und 5 Jahren sowie einer Geldstrafe bis zu 200.000,00 CFA bestraft werden kann, knüpft die strafrechtliche Verfolgung nicht an die sexuelle Veranlagung als solche an, sondern an ein bestimmtes äußeres Verhalten. Mit Verhängung und Vollstreckung einer Strafe soll nicht die homosexuelle Veranlagung an sich getroffen, sondern allein die Aufrechterhaltung der öffentlichen Moral bezweckt werden."

Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Cottbus wurde im Dezember abgelehnt, damit liegt die letzte Entscheidung bei der Härtefallkommission Brandenburgs. Eine Online-Petition soll eine breite Unterstützung für Rodrigue aufzeigen.

Rodrigue gut integriert

Der junge Mann lebt gemeinsam mit seinem Mann in Berlin, engagiert sich bei GLADT e.V. und Mersi (Menschenrechte und sexuelle Identität), einer Gruppe von Amnesty International. Er soll ein gutes Deutsch sprechen und mittlerweile viele Freunde haben. Wegen der ständigen Angst vor einer Trennung leide das Paar psychisch und emotional, so die Beratungsstelle: "Dennis kann sich nur noch schwer auf sein Studium konzentrieren und Rodrigue fühlt sich krank, leidet an starker Migräne und Schlafstörungen."

Allein im letzten Jahren wurden in Kamerun mehrere Menschen wegen Homosexualität verurteilt. Ein Mann erhielt drei Jahre Haft, weil er "anzügliche" SMS an einen anderen Mann geschickt hatte; drei junge Männer wurden zu fünf Jahre Gefängnis verurteilt, nachdem sie in einem Parkhaus beim Oralverkehr erwischt wurden. Zuletzt hatte Großbritannien mehreren Männern aus Kamerun Asyl wegen ihrer Homosexualität gewährt.

Katayun Pirdawari vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg fordert "eine positive Entscheidung der Härtefallkommission Brandenburg und des Innenministers Dr. Dietmar Woidke". Rodrigue K. müsse eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. (cw)

#1 RobinAnonym
  • 21.03.2012, 12:38h
  • Das ist illegal!

    Man darf einen Verpartnerten nicht abschieben.

    Aber auch ein weiteres Beispiel, dass wir endlich die Eheöffnung brauchen, denn dann würde das auch der letzte Beamtendepp kapieren.
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#2 ikujzhtgrfAnonym
  • 21.03.2012, 12:59h
  • Ist denn das zu fassen? Ich werde gleich mal eine Mail an die zuständigen stellen der PDL in Brandenburg und im Bundestag senden.
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#3 oiuzhtgrfedAnonym

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