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  • 04. Januar 2014 162 3 Min.

Nur so sieht laut Norbert Blüm eine grundgesetzlich geschützte Familie aus: Der ehemalige Bundesarbeitsminister mit seiner Ehefrau 2012 bei der Verleihung des Deutschen Fernsehpreises (Bild: Wiki Commons / JCS / CC-BY-SA-3.0)

In einem Gastbeitrag für die "F.A.S." spricht der ehemalige CDU-Arbeitsminister Lesben und Schwulen das Recht ab, Familien bilden zu können.

Der ehemalige Bundesarbeitsminister und frühere stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Norbert Blüm hat überraschend scharfe Kritik am Bundesverfassungsgericht geübt. Mit dem im Juni 2013 getroffenen Urteil zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Steuerrecht hätten sich die Karlsruher Richter "kurzerhand über eine gefestigte, langjährige Rechtsprechung hinweggesetzt", schreibt der 78-Jährige in einem vorab veröffentlichten Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung".

Blüm, der von 1982 bis 1998 Arbeitsminister war und bislang nicht mit homophoben Sprüchen auffiel, warf dem höchsten deutschen Gericht "fundamentale Umdeutungen von elementaren Begriffen des Rechtsstaates" vor. Der CDU-Politiker ist dabei der Auffassung, dass lesbische und schwule Paare grundsätzlich keine Familien sein können: "Die Familie ist die Elementareinheit der Gesellschaft, die auf ihr Weiterleben angelegt ist. Diese Funktion vermögen gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht einzulösen", schreibt Blüm in der "F.A.S.". Dies hätte das Bundesverfassungsgericht berücksichtigen müssen: "Kinder, ihr Kommen und Gedeihen, spielen offenbar beim Hohen Verfassungsgericht eine niedere Rolle."

Von Homo-Ehen und Unfallgefahren im Straßenverkehr

Den Karlsruher Richtern warf der ehemalige Arbeitsminister vor, dem Zeitgeist hinterherzulaufen. Das Urteil zum Ehegattensplitting sei Ausdruck einer "hastenden gerichtlichen Assimilation an die launische Wechselhaftigkeit dessen, was gerade 'in' ist".

Die Argumentation der Karlsruher Richter, ihre Entscheidung "verändere nicht den Schutz von Ehe und Familie, sondern gleiche lediglich diesen an andere Partnerschaftsmodelle an", nannte Blüm in seinem Gastbeitrag einen "rhetorischen Trick", den er mit einem rhetorischen Vergleich zu widerlegen versuchte: "Genauso gut könnte jemand behaupten, er verändere den Schutz im Straßenverkehr nicht, wenn er ihn an Gewohnheiten des Straßenverkehrs anpasse, auch wenn diese unfallträchtiger sind."

Der CDU-Altpolitiker räumte allerdings auch ein, dass es tatsächlich Benachteiligungen homosexueller Paare gebe, die beseitigt werden müssten (ohne dabei konkret zu werden). Doch "der Spielraum dieser Veränderung", so Blüm, "liegt unterhalb des Normzwecks der Ehe und Familie. Ausgerechnet dieser ist offenbar aus dem Blickfeld der höchsten Richter verschwunden." Nicht jede Form von Zweisamkeit, schreibt Blüm in dem Gastbeitrag für die "F.A.S.", "ist schon wertvoll, weil sie zustande kommt". Ehe und Familie, die das Grundgesetz schützen solle, "sind jedenfalls einmalig und ein kostbares Kulturprodukt, das unserer Natur entspricht".

Unions-Abgeordnete stimmten gegen Vorgaben aus Karlsruhe

Norbert Blüm ist nicht der einzige Politiker aus der Union, der sich mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartner nicht abfinden möchte. "Wer schützt die Verfassung vor den Verfassungsrichtern?", kommentierte etwa die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach im vergangenen Jahr die Karlsruher Entscheidung zur Sukzessivadoption auf Twitter. Auch CSU-Chef Horst Seehofer kritisierte, dass dieses Urteil "die gesellschaftliche Notwendigkeit und Realität nicht richtig wiedergibt" (queer.de berichtete).

Außer Richterschelte gab es aus CDU und CSU sogar offenen Widerstand: Trotz der klaren Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts stimmten im Juni 2013 im Bundestag mehrere Unions-Abgeordnete, darunter Erika Steinbach, Thomas Bareiß und Veronika Bellmann, gegen den eigenen Koalitionsantrag zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Steuerrecht (queer.de berichtete. (cw)

#1 FinalmSposatoEhemaliges Profil
  • 04.01.2014, 18:30h

  • Es gibt Menschen im Seniorenalter die so wertvoll und liebenswürdig sind dass man wünschte sie würden nie nie sterben.

    Andere die man früher auf den Mond schiessen wollte werden im Alter milder und vernünftiger, so z.B. Bush Senior:

    mobil.queer.de/mobil_detail.php?article_id=20123

    Norbert Blüm gehört dann eben zu keiner dieser beiden Gruppen. Ein homophober, undemokratischer Ewiggestriger und Lügner (die Rente ist sicher)
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#2 GayreporterAnonym
  • 04.01.2014, 18:31h
  • Ja so sind sie die Sozialapostel. Immer noch mehr Geld für den staatlichen Schlund eintreiben, Rente hier, Gesundheit dort, Pflege hie, aber bei uns hört dann der Spaß auf. Widerlich. So wird das nie was mit der Reproduktionsrate für unser Rentensystem, aber vielleicht kommt ja bald die Blümsche Zwangsumpolung.
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#3 Jadughar
  • 04.01.2014, 18:34hHamburg
  • Sofern Norbert Blühm keinen Nachwuchs gezeugt hat, so muß seine Ehe annulliert werden.
    Selbst wenn er Nachwuchs produzierte und dieses aufgrund seiner schon bereits nach den Wechseljahren seiner Frau keinere weiteren Kinder produziert, macht auch keinen Sinn mehr und muß annulliert werden, weil er die Funktion des "Weiterbestehens" nicht einlösen kann.
    Es fragt sich, ob heterosexuelle Kreaturen Ehen schließen nur der zukünftigen Kinder wegen?
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