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  • 14. Januar 2015 68 3 Min.

Das Adoptionsverbot für Schwule und Lesben verstößt nach Ansicht der höchsten österreichischen Richter gegen das Europäische Recht (Bild: christina rutz / flickr / by 2.0)

Verpartnerte gleichgeschlechtliche Paare zwischen Dornbirn und Eisenstadt erhalten ab nächstes Jahr das volle Adoptionsrecht. Das höchste Gericht des Landes argumentiert, dass die Schlechterstellung von Homosexuellen gegen das Diskriminierungsverbot verstoße.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof in Wien hat in einer am Mittwoch bekannt gegebenen Entscheidung (PDF) das Adoptionsverbot für schwule oder lesbische Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften "als verfassungswidrig aufgehoben". Bislang durften in Österreich nur Einzelpersonen oder heterosexuelle Ehe-Leute fremde Kinder adoptieren. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis Ende Dezember Zeit, das Gesetz zu korrigieren.

Die Richter stellten in ihrer Entscheidung fest, dass es "keine sachliche Rechtfertigung" für eine unterschiedliche Adoptionsregeln gebe, die nur mit der abweichenden sexuellen Orientierung begründet werden. Sie beriefen sich dabei auf Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (PDF), in dem den Mitgliedsstaaten ein Diskriminierungsverbot auferlegt wird.

Zwar gebe es in der Konvention im Artikel über das Familienleben kein Recht auf Adoption, allerdings sei ja bereits seit 2013 die Stiefkindadoption möglich, also die Adoption des leiblichen Kindes eines Lebenspartners durch den anderen. Deshalb sei die Argumentation mit dem Kindeswohl, die gerne von Homo-Gegnern vorgebracht wird, nicht möglich: "Grundsätzliche Bedenken, dass es dem Kindeswohl schlechthin abträglich sei, wenn es mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufwächst, sind angesichts der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen von vorneherein ungeeignet", so die Richter in ihrer 30-seitigen Entscheidung.

Die Richter gaben mit der Entscheidung einem verpartnerten lesbischen Paar Recht, das gegen das Verbot geklagt hatte. Es hatte bereits die Möglichkeit zur Stiefkindadoption genutzt: Eine Frau brachte durch künstliche Befruchtung ein Kind zur Welt, ihre Partnerin adoptiere es. Nun wollten die Frauen noch ein fremdes Kind gemeinsam adoptieren.

Koalition bei Frage des Adoptionsrecht zerstritten

In Österreich war die Gleichstellung im Adoptionsrecht in der Großen Koalition umstritten. Die SPÖ spricht sich grundsätzlich dafür aus, während die konservative ÖVP Probleme mit der Gleichbehandlung hat, auch wenn es im letzten Jahr erstmals abweichende Stimmen in der Führungsriege der Volkspartei gab (queer.de berichtete). Auch die katholische Kirche macht Stimmung gegen das Adoptionsrecht für Homo-Paare: Der konservative Salzburger Weihbischof Andreas Laun behauptete unlängst sogar, dass Homosexuelle Kindern eher sexuelle Gewalt antäten als Heteros (queer.de berichtete).

Auch in Deutschland gibt es für verpartnerte Paare kein Recht auf eine Volladoption, allerdings könnte sich das Bundesverfassungsgericht in Kürze der Frage annehmen. Bereits 2013 erklärten die Karlsruher Richter das Verbot der Sukzessivadoption – also der nachgelagerten Adoption des bereits vom Partner adoptierten Kindes – für verfassungswidrig (queer.de berichtete). Wie in Wien lehnt auch in Berlin der konservative Koalitionspartner die Gleichbehandlung ab, während die SPD ein Adoptionsrecht befürwortet. Im Koalitionsvertrag ist nur eine schwammige Formulierung über die Gleichbehandlung von Homo-Paaren enthalten, so dass eine Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode sehr unwahrscheinlich erscheint (queer.de berichtete). (dk)

#1 goddamn liberalAnonym
  • 14.01.2015, 11:11h
  • Gratulation!

    Damit ist das vielgescholtene Österreich weiter als Deutschland.

    Und ich wage mal die Prognose, dass angesichts der Tatsache, dass in Österreich wie anderswo potenzielle Adoptiveltern gründlich überprüft werden, auch keine Menschenmassen dagegen auf die Straße gehen werden wie in Frankreich.

    Schaun wir mal....
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#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 14.01.2015, 11:50h
  • Hervorragende Neuigkeiten und deshalb wird es ja auch endlich mal Zeit, daß in Deutschland und auch in Ösiland das totale Adoptionsrecht gesetzlich und unwiderruflich eingeführt wird!
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#3 Michael43Anonym
  • 14.01.2015, 11:52h
  • Das ist ein positives Signal und gutes Urteil aus Österreich.

    --------

    "Auch in Deutschland könnte das Bundesverfassungsgericht in Kürze über das Adoptionsrecht entscheiden."

    ---> Was hingegen bedeutet die Formulierung "in Kürze" in bezug auf das BVerfG ?

    Mir ist nur bekannt, das das BVerfG dieses Thema an das Gericht in Berlin zurückverwiesen hatte. Kann dort einmal jemand genauer schreiben, was dort derzeit der Stand ist.
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