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Diskriminierende Dienstvorschrift
Keine Trans- und Intersexuellen bei Polizei und Feuerwehr
Diensttaugliche Beamte bei der Arbeit (Bild: flickr / powerboox / by sa 2.0)
- 18. Dezember 2015, 13:48h 2 Min.
Geschlechtsanpassende Operationen führten zu einer Dienstuntauglichkeit, ergab eine Anfrage eines Berliner SPD-Abgeordneten. LSVD: Diskriminierung.
Transsexuelle und Intersexuelle können sich in Berlin nicht um einen Job bei der Polizei oder Feuerwehr bewerben. Wie eine Kleine Anfrage (PDF) des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber ergab, gelten diese als "dienstuntauglich".
Innenstaatssekretär Bernd Krömer (CDU) bezieht sich in seiner Antwort auf die bundesseinheitliche Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 zur "Ärztliche(n) Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit", die auch in Berlin Gültigkeit habe und bei der Bewertung zur Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst analog angewandt werde.
Es komme zwar auf den Einzelfall an, so Krömer, aber: "Bei Vorliegen einer operativ behandelten Trans-/Intersexualität wird wegen potenzieller Folgeerkrankungen und anschließender Behandlungsbedürftigkeit mit Auswirkungen auf die Polizei-/Feuerwehrdienstfähigkeit im Ergebnis die Polizei-/Feuerwehrdienstuntauglichkeit festgestellt werden müssen."
Auch Brustimplantate würde zu einer Untauglichkeit führen, da nicht ausgeschlossen werden könne, "dass von den Implantaten insbesondere bei Stürzen, Schlägen oder anderer Gewaltausübung auf den Brustkorb" eine Gesundheitsgefährdung ausgehen könne.
Erstinstanzliches Gerichtsurteil gegen die Praxis
Aus der Anfrage geht auch hervor, dass das Berliner Verwaltungsgericht Anfang des Jahres eine Untauglichkeitserklärung wegen vorhandener Brustimplantate der Klägerin als rechtswidrig eingestuft hat. Krömer verweist allerdings darauf, dass derzeit ein Berufungsverfahren laufe, dessen Ausgang man abwarten wolle.
"Die Kriterien zur Feststellung der Diensttauglichkeit bei Polizei und Feuerwehr sind diskriminierend", findet Jörg Steinert vom LSVD. "Statt inter- und transgeschlechtliche Menschen zu pathologisieren und auszugrenzen, sollte eine individuelle Diensttauglichkeitsprüfung stattfinden. Der Berliner Senat sollte die eigene Einstellungspraxis dahingehend korrigieren."
Die Dienstvorschrift sei "dringend reformbedürftig und dies schon seit Jahren", meinte auch der LGBT-Polizistenverband VelsPol Berlin-Brandenburg. (cw)
m.faz.net/aktuell/gesellschaft/bewerberin-mit-silikonbrueste
n-darf-nun-doch-polizistin-werden-12897337.html