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Diensttaugliche Beamte bei der Arbeit (Bild: flickr / powerboox / by sa 2.0)

  • 18. Dezember 2015, 13:48h 8 2 Min.

Geschlechtsanpassende Operationen führten zu einer Dienstuntauglichkeit, ergab eine Anfrage eines Berliner SPD-Abgeordneten. LSVD: Diskriminierung.

Transsexuelle und Intersexuelle können sich in Berlin nicht um einen Job bei der Polizei oder Feuerwehr bewerben. Wie eine Kleine Anfrage (PDF) des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber ergab, gelten diese als "dienstuntauglich".

Innenstaatssekretär Bernd Krömer (CDU) bezieht sich in seiner Antwort auf die bundesseinheitliche Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 zur "Ärztliche(n) Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit", die auch in Berlin Gültigkeit habe und bei der Bewertung zur Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst analog angewandt werde.

Es komme zwar auf den Einzelfall an, so Krömer, aber: "Bei Vorliegen einer operativ behandelten Trans-/Intersexualität wird wegen potenzieller Folgeerkrankungen und anschließender Behandlungsbedürftigkeit mit Auswirkungen auf die Polizei-/Feuerwehrdienstfähigkeit im Ergebnis die Polizei-/Feuerwehrdienstuntauglichkeit festgestellt werden müssen."

Auch Brustimplantate würde zu einer Untauglichkeit führen, da nicht ausgeschlossen werden könne, "dass von den Implantaten insbesondere bei Stürzen, Schlägen oder anderer Gewaltausübung auf den Brustkorb" eine Gesundheitsgefährdung ausgehen könne.

Erstinstanzliches Gerichtsurteil gegen die Praxis

Aus der Anfrage geht auch hervor, dass das Berliner Verwaltungsgericht Anfang des Jahres eine Untauglichkeitserklärung wegen vorhandener Brustimplantate der Klägerin als rechtswidrig eingestuft hat. Krömer verweist allerdings darauf, dass derzeit ein Berufungsverfahren laufe, dessen Ausgang man abwarten wolle.

"Die Kriterien zur Feststellung der Diensttauglichkeit bei Polizei und Feuerwehr sind diskriminierend", findet Jörg Steinert vom LSVD. "Statt inter- und transgeschlechtliche Menschen zu pathologisieren und auszugrenzen, sollte eine individuelle Diensttauglichkeitsprüfung stattfinden. Der Berliner Senat sollte die eigene Einstellungspraxis dahingehend korrigieren."

Die Dienstvorschrift sei "dringend reformbedürftig und dies schon seit Jahren", meinte auch der LGBT-Polizistenverband VelsPol Berlin-Brandenburg. (cw)

#2 Just meAnonym
  • 18.12.2015, 16:44h
  • Davon abgesehen, dass die Behauptung von 'potenziellen Folgeerkrankungen und anschließender Behandlungsbedürftigkeit mit Auswirkungen auf die Polizei-/Feuerwehrdienstfähigkeit' bei Transsexualität ganz großer Blödsinn ist, verstößt er meines Erachtens eindeutig gegen das AGG (Stichwort 'sexuelle Identität'). Hinzu kommt, dass es zum einen transsexuelle Polizistinnen gibt, die ihre Transition/Brustaufbau erst machen, nachdem sie sich bereits im Polizeidienst befinden. Wenn dies kein Kündigungsgrund ist, warum macht man dann einen Unterschied bei der Einstellung? Andererseits gibt es auch cis Polizistinnen, die Implantate tragen. Ist das auch ein Kündigungsgrund? Außerdem gilt das Argument nicht für trans Männer. Wieso sollten sie also vom Polizeidienst oder der Feuerwehr ausgeschlossen werden? MACHT. KEINEN. SINN.

    Worin die Dienstunfähigkeit bei 'unbehandelten' Intersexuellen besteht, ist mir schleierhaft, zumal es nach bisherigem Wissen an die 4000 Arten von Intersexualität geben soll. An eine Caster Semenya komme ich als cis Mann jedenfalls nicht heran. Was 'behandelte' Intersexualität angeht, habe ich jedoch tatsächlich schon von Folgekrankheiten gehört (z.B. Osteoporose). Das hat aber meines Wissens nichts mit Implantaten zu tun. Die Unverschämtheit ist meiner Meinung, dass die 'Behandlung' hier teils gegen ihren eigenen Willen (z.B. als Kleinkind oder Säugling) erfolgt, an der sie ein Leben lang zu leiden haben, und sie dann auch noch dafür bestraft werden, indem sie bestimmte Berufe nicht ergreifen können. An Abartigkeit nicht mehr zu überbieten, einfach ungerecht und perfide.
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#3 wiking77
  • 18.12.2015, 18:10h
  • ist schon unverständlicH: Feuer löscht man/frau/x ja bekanntlich mit einem geeigneten Schlauch der Feuerwehr und nicht mit seinen Penis. Vielleicht haben die Richter ja eine falsche Vorstellung davon, womit Feuerwehrmänner, -frauen, -x, Feuer löschen.
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