Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, hat in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vor der Ausdehnung der Diskriminierungstatbestände u.a. auf Schwule und Lesben gewarnt.
"Eine stärkere Regulierung und eine weniger strenge Definition des Begriffs Diskriminierung wären ein Schlag für die Wirtschaft", sagte Köppen der Zeitung. Hintergrund ist eine von der europäischen Kommission geplante Ausdehnung der europaweiten Antidiskriminierungsrichtlinie, über die am 25. Juni endgültig entschieden werden soll. Darin sollen Schwule und Lesben Diskriminierungsschutz im Zivilrecht erhalten, also etwa bei Dienstleistungen, wie es heute schon bei den Merkmalen "Geschlecht" und "Rasse" der Fall ist. Bislang plant die Kommission Medienberichten zufolge, den Schutz nur auf Behinderte auszuweiten (queer.de berichtete), das Europaparlament hat vor zwei Wochen jedoch mit klarer Mehrheit für eine Ausweitung der zu schützenden Diskriminierungsmerkmale gestimmt (queer.de berichtete). Allerdings votierten die deutschen Abgeordneten durch Stimmen aus Union und FDP mehrheitlich gegen die Gleichbehandlung.
In Deutschland selbst sind teilweise weitergehende Regelungen in Kraft. Schwule und Lesben sind etwa bereits teilweise im Zivilrecht vor Diskriminierung geschützt, teilweise allerdings auch nicht, etwa, wenn es nicht um Massengeschäfte geht. Kritiker der ADG-Richtlinien befürchten, dass die neue europaweite Regelung die Beschränkung auf Massengeschäfte aufheben und weiter in die Vertragsfreiheit eingreifen könnte. Deutschland hinkt auch der bereits bestehenden Antidiskriminierungsrichtlinie hinterher, etwa aufgrund von großen Ausnahmen für Kirchen im Arbeitsrecht.
Kritik an Köppen
Die Grünen erklärten, dass sich Köppen "zum Büttel der Kaczynski-Politik der Bundesregierung" mache: "Es ist ein unglaublicher Vorgang: Die oberste Wächterin des Bundes über den Schutz vor Diskriminierung wendet sich öffentlich gegen einen wirksameren Schutz vor Benachteiligung auf europäischer Ebene", erklärten die Parlamentarischen Geschäftsführer Volker Beck und Irmingard Schewe-Gerigk. "Damit handelt Frau Köppen gegen die Interessen der Betroffenen". Das Argument, Diskriminierungsschutz schade der Wirtschaft, halten die Grünen für nicht stichhaltig: "Es ist letztlich auch im Interesse der deutschen Wirtschaft, wenn europaweit gleiche Antidiskriminierungsregeln gelten", so Beck und Schewe-Gerigk. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes solle sich verstärkt um das kümmern, was ihr gesetzlicher Auftrag nach dem Gleichbehandlungsgesetz sei.
"Frau Dr. Köppen ist die falsche Frau am falschen Platz", fasst Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) die Kritik zusammen. "Die Erklärungen von Frau Dr. Köppen bestätigen unseren Eindruck, dass sie sich nicht als Sachwalterin der Benachteiligten versteht, sondern als Anwältin der Partei, der sie ihr Amt verdankt". Dabei wäre ihr Engagement wichtig: Der neuen Antidiskriminierungsinitiative der EU-Kommission komme "insbesondere in den neuen EU-Beitrittsstaaten eine besondere Bedeutung zu", so Bruns.
Die grüne Europaabgeordnete Elisabeth Schroedter nannte die Äußerungen Köppens "absolut peinlich". "Es ist völlig unverständlich warum Frau Köppen auf europäischer Ebene menschenrechtliche Standards blockieren will, die in Deutschland mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bereits gelten", so Schroedter. Köppen betreibe "eine gezielte Desinformation, indem sie die Bereiche private und öffentliche Dienstleistungen in unzulänglicher Weise vermischt und vor negativen Auswirkungen für die Wirtschaft warnt, die völlig an den Haaren herbeigezogen sind."
Die Juristin Köppen war Europabeauftragte im Büro des Bevollmächtigten der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, bevor sie zur Antidiskriminierungsstelle wechselte (queer.de berichtete). Bereits im Frühjahr hatte es Kritik an der im Bundesfamilienministerium eingerichteten Stelle gegeben, als Karl Kardinal Lehmann den einleitenden Vortrag auf einer Konferenz halten durfte.
(dk/nb, akt. um 21.20h)
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